Anmerkungen der Gemeinde:
  • Parken ist in der Schulstraße auf den Parkplätzen uneingeschränkt möglich. Es stehen ab Beginn Schulstraße Parkplätze zur Verfügung.
  • Die Mülltonnen und gelben Säcke bitte entweder zur Ecke Schulstraße/in den Wiesen bringen oder an die Ecke Welsumer Straße/Schulstraße. Je nachdem, was der bessere Weg für Euch ist.

 

Ankündigungsschreiben

BEKANNTMACHUNG

 

Bebauungsplan „Bergfeld Ost“
Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome
Planverfahren des Bebauungsplanes mit Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß §13b i.S. des §13a Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet
Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 gem. 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Bergfeld Ost“ aufzustellen, mit dem Ziel ein Wohngebiet mit zwölf Neubaugrundstücke im Osten von Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Hierdurch erfährt der östliche Ortsrand von Bergfeld eine behutsame Arrondierung. So soll auf einer Gesamtfläche von rd. 1,00 ha eine Nachverdichtung ermöglicht und gleichzeitig Bauland für ortsansässige Bauwillige bereitgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem.§ 13 b BauGB durchgeführt, weshalb von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von
11.07.2023 bis 14.08.2023 (einschließlich)
Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.gemeinde-bergfeld.de eingesehen werden.
Gemeinde Bergfeld
– die Bürgermeisterin –

Anlagen:

Bekanntmachung

Bergfeld Ost_3-1 Entwurf-Orig

Bergfeld Ost_4-1-Parzellierung

 

Absender:
Gemeinde Bergfeld
Ute Düsterhöft
Hauptstrasse 19
38467 Bergfeld
Tel: 05368 – 9701071
Fax: 05368 – 970956
mail: gemeinde-bergfeld@t-online.de

Einladung zur öffentlichen Ratssitzung

Am Montag, den 03.07.2023 um 19.00 Uhr findet, auf dem Saal der Gastwirtschaft
„Zur Post in Bergfeld „, die 11. öffentliche Ratssitzung statt
zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift der 10. öffentlichen Ratssitzung
  4. Satzungsbeschluss Priasfeld Süd 1. Änderung
  5. Satzungsbeschluss Priasfeld Ost IV 1 Änderung
  6. Satzungsbeschluss Südlich der Hauptstrasse
  7. Anfragen Ratsmitglieder
  8. Einwohnerfragestunde

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin

Einladung zur öffentlichen Ratssitzung

Am Montag, den 05.06.2023 um 19.30 Uhr findet, auf dem Saal der Gastwirtschaft
„Zur Post in Bergfeld „, die 10. öffentliche Ratssitzung statt
zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift der 09. Öffentlichen Ratssitzung
  4. Bebauungsplan Bergfeld Ost
  5. Einstellung Arbeitnehmer
  6. Anfragen Ratsmitglieder
  7. Einwohnerfragestunde

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin

BEKANNTMACHUNG

 

Bebauungsplan „Südlich der Hauptstraße“

Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome

-Aufstellung des Bebauungsplans im Planverfahren gemäß §13b i.S. des §13a Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem.§ 13 b BauGB durchgeführt, weshalb von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Das Ziel der Planung ist es zwei Neubaugrundstücke für einen Bereich im Osten der Gemeinde Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von

30.05.2023 bis 30.06.2023 (einschließlich)

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.gemeinde-bergfeld.de eingesehen werden.

 

 

 

Baugebiet_Bekanntmachung_Priasfeld_Sued_2_aushang

ausgehängt: 22.05.2023

 

abgenommen:          ………………….

BEKANNTMACHUNG

 

Bebauungsplan „Priasfeld Ost IV“, 1.Änderung

Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome

– Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Nr.  2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 10.05. 2023 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes „Priasfeld Ost IV“, 1. Änderung ist es ein Neubaugrundstück für den südwestlichen Bereich in der Gemeinde Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ schon erfasst, weshalb es daher zur 1. Änderung aufgestellt wird.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von

30.05.2023 bis 30.06.2023 (einschließlich)

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4

…..…………………

(Bürgermeisterin)

 

ausgehängt: 22.05.2023

 

abgenommen: ………………….

 

Baugebiet_Bekanntmachung_2_ost

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin

Nachtrag zur öffentliche Ratssitzung vom 11.04.23 – Thema Windenergie

Im Rahmen der öffentlichen Ratssitzung wurde das Thema „Windenergie“, durch die Firma „SAB Windteam“, vorgestellt. Durch das enorme Interesse aus der Bevölkerung wollen wir auch hier noch einmal die gezeigte Präsentation veröffentlichen. Bei weiteren Fragen könnt ihr jederzeit, während der Sprechstunde, im Gemeindebüro vorbeischauen.

Windpark Bergfeld-Parsau-Tiddische Info Gemeinden 11.-12.-13.04.2023

 

BEKANNTMACHUNG

 

– VERLÄNGERUNG DER AUSLEGUNG –

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Priasfeld Süd“, 1. Änderung,
Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome

– Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Aus formalen Gründen wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB verlängert. Eine erneute Stellungnahme ist nicht erforderlich, da es keine inhaltlichen Veränderungen der Unterlagen gibt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird wiederholt durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes „Priasfeld Süd“, 1. Änderung ist es ein Neubaugrundstück für Wohnbebauung im südwestlichen Bereich der Gemeinde Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ schon erfasst, weshalb es daher zur 1. Änderung aufgestellt wird.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von

24.04.2023 bis 22.05.2023 (einschließlich)

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.gemeinde-bergfeld.de eingesehen werden.

Baugebiet Bekanntmachung Priasfeld Süd 13.04.02023

Begr 3-2_4-2 _Priasfeld Süd 1.Änd. (13a)

_Priasfeld Süd-1Änd_3-2_4-2 Abgrenzung

_Priasfeld Süd-1Änd_3-2_4-2 BPlan-ORIG

_Priasfeld Süd-1Änd_3-2_4-2 Entwurf-ORIG

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin

Einladung zur öffentlichen Ratssitzung

Am Mittwoch, den 11.04.2023 um 19.00 Uhr findet, auf dem Saal der Gastwirtschaft
„Zur Post in Bergfeld „, die 09. öffentliche Ratssitzung statt
zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift der 08. Öffentlichen Ratssitzung
  4. Bericht der Bürgermeisterin
  5. Anpflanzung Grünstreifen Hauptstraße
  6. Aufklärung des Dorfes „Windenergie“ durch die SAB
  7. Anfragen Ratsmitglieder
  8. Einwohnerfragestunde

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin

Einladung zur öffentlichen Ratssitzung

Am Mittwoch, den 22.03.2023 um 18.00 Uhr findet, auf dem Saal der Gastwirtschaft
„Zur Post in Bergfeld „, die 08. öffentliche Ratssitzung statt
zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Feststellung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift der 07. Öffentlichen Ratssitzung
  4. Bericht der Bürgermeisterin
  5. Hauptstraße Süd
  6. Priasfeld Ost IV
  7. Bergfeld Ost
  8. Priasfeld Süd, 1. Änderung
  9. Anfragen Ratsmitglieder
  10. Einwohnerfragestunde

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin