Bekanntmachung Bebauungsplan „Priasfeld Ost IV“, 1.Änderung

Bekanntmachung Bebauungsplan „Priasfeld Ost IV“, 1.Änderung

BEKANNTMACHUNG

 

Bebauungsplan „Priasfeld Ost IV“, 1.Änderung

Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome

– Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 3 Nr.  2 Baugesetzbuch (BauGB) für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 10.05. 2023 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ziel des Bebauungsplanes „Priasfeld Ost IV“, 1. Änderung ist es ein Neubaugrundstück für den südwestlichen Bereich in der Gemeinde Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Regenwasserrückhaltung“ schon erfasst, weshalb es daher zur 1. Änderung aufgestellt wird.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von

30.05.2023 bis 30.06.2023 (einschließlich)

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4

…..…………………

(Bürgermeisterin)

 

ausgehängt: 22.05.2023

 

abgenommen: ………………….

 

Baugebiet_Bekanntmachung_2_ost

Mit freundlichen Grüßen

Ute Düsterhöft

Bürgermeisterin