Bekanntmachung Bebauungsplan „Südlich der Hauptstraße“

Bekanntmachung Bebauungsplan „Südlich der Hauptstraße“

BEKANNTMACHUNG

 

Bebauungsplan „Südlich der Hauptstraße“

Gemeinde Bergfeld, Samtgemeinde Brome

-Aufstellung des Bebauungsplans im Planverfahren gemäß §13b i.S. des §13a Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Bergfeld hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem.§ 13 b BauGB durchgeführt, weshalb von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen wird.

Das Ziel der Planung ist es zwei Neubaugrundstücke für einen Bereich im Osten der Gemeinde Bergfeld planungsrechtlich vorzubereiten.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Einsichtnahme erfolgt in der Samtgemeinde Brome, Bahnhofsstraße 36, 38465 Brome sowie in der Gemeinde Bergfeld, Hauptstraße 19, 38467 Bergfeld im Zeitraum von

30.05.2023 bis 30.06.2023 (einschließlich)

Auf Wunsch werden der interessierten Öffentlichkeit während der Auslegungsfrist, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch Informationen über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gegeben. Während dieser Zeit können Äußerungen vorgebracht bzw. bei der Gemeinde Bergfeld schriftlich eingereicht werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die vollständigen Bauleitplanunterlagen sind gem.§ 4a Abs. 4 BauGB auch in das Internet eingestellt und können unter der Internetadresse http://www.gemeinde-bergfeld.de eingesehen werden.

 

 

 

Baugebiet_Bekanntmachung_Priasfeld_Sued_2_aushang

ausgehängt: 22.05.2023

 

abgenommen:          ………………….